Arbeiten/Mehraufwendungen, die über die pauschalen Angaben hinausgehen, werden nach Stunden abgerechnet. Im Fall einer Beauftragung beträgt der ermäßigte Stundensatz unserer Agentur 120,- EUR. Dieser Stundensatz gilt für alle unsere Mitarbeiter*innen.
Archive: FAQs
Wie sind Ihre Zahlungsbedingungen?
Grundsätzlich sind unsere Rechnungen zur Zahlung nach 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Sollte es notwendig sein, daran etwas zu ändern, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Je nach Arbeitsfortschritt erlauben wir uns Teilrechnungen zu stellen.
Wir würden uns gerne für einen eigenen Fotograf/Fotografin entscheiden, mit dem wir schon seit längerem zusammenarbeiten. Geht das?
Es ist kein Problem für uns, dass wir vor Ort mit einem Fotografen / einer Fotografin Ihrer Wahl zusammenarbeiten und der dieser / die diese dann auch direkt mit Ihnen abrechnet.
Die Position „Fotohonorare“ können wir aus unserem Angebot streichen. Es handelt sich dabei um einen geschätzten Betrag auf der Basis von Erfahrungswerten, der im Einzelfall nach oben oder unten abweichen kann.
Können wir auch mit „unserer“ Druckerei zusammenarbeiten?
Sie können auch mit einer Druckerei Ihrer Wahl zusammenarbeiten. Ihre Druckerei erhält von uns für den Fall nur die Druckdaten. Für eventuelle Fehler im Druck haften wir anschließend allerdings nicht.
Wir empfehlen Ihnen für den Preisvergleich aber trotzdem eine Ausschreibung mit max. drei Druckereien.
Falls Sie überlegen, den Druck ökologisch nachhaltig zu gestalten, gibt es verschiedene Möglichkeiten bei der Druckerei- und Papierauswahl.
Wichtig ist derzeit die Beachtung eines herrschenden Papiermangels und daher die Überlegung sich Papierkontingente durch einen vorgezogenen Einkauf zu sichern und bei der Druckerei zu lagern.
Bei all diesen Themen helfen wir Ihnen mit unserer Expertise gerne.
Was sind die Hintergründe und Voraussetzungen bei der Verteilung an „alle“ und an „sämtliche“ Haushalte (HH) über die DPAG mit dem Produkt PostAktuell?
Die Möglichkeit, PA an sämtliche HH verteilen zu lassen, wurde 2007 eingerichtet, damit Behörden (oder andere Einrichtungen) ihrer gesetzlichen Informationspflicht nachkommen können.
Grundsätzlich gilt: Was an sämtliche HH verteilt wird, muss von öffentlichem Interesse sein.
Mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die DPAG vereinbart, dass eine solche Verteilung im Vorfeld juristisch geprüft wird, ob z.B. Ihre Sendung (Kundenmagazin) von einem öffentlichen Interesse ist. „Grundsätzlich muss, sofern ein Kunde die Zustellung an sämtliche HH wünscht, ein begründetes Interesse für alle bestehen.“ Eine andere Formulierung hierzu gibt es nicht.
Beispiele:
- Abfallkalender (sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind)
- Einladungen zu Bürgerversammlungen
- Informationen von Energieversorgern (sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind)
- Sturmflutinformationen
- Störfallinformationen von Chemiewerken usw.
Die Zulassung solcher Medien an „sämtliche Haushalte“ unterlag immer einer besonderen Prüfung im Hinblick auf die rechtlichen Aspekte.
Werbeverweigende können sich wegen der Zustellung bei der Bundesnetzagentur zu dieser Thematik beschweren. Hintergrund ist, dass Werbeverweigende behaupten, die Kundenmagazine von Versorgungsunternehmen seien als „unerlaubte Werbung“ zu qualifizieren.
In solchen Fällen und bei zunehmenden Beschwerden in einer Region leitet die Bundesnetzagentur Maßnahmen ein und überprüft verstärkt den Umgang der Deutschen Post mit Werberverweigenden. Bei einer weiteren Beschwerde über die Regulierungsbehörde besteht die akute Gefahr, dass bundesweit alle Kundenmagazine / -Zeitschriften von Versorgungsunternehmen seitens der Deutschen Post nicht mehr an „sämtliche HH“ zugestellt werden können.
Vor diesem Hintergrund erfolgt bis auf weiteres eine genauere Prüfung der Kundenmagazine. Dabei wird u.a. berücksichtigt, ob in den Magazinen ein Werbeanteil enthalten ist oder ob das entsprechende Verteilgebiet unter internen Aspekten (z.B. Beschwerden an die Bundesnetzagentur, aktuelle Rechtsstreite gegen die Deutsche Post) eine Verteilung an sämtliche Haushalte zulässt.
Aus den vorgenannten Gründen kann es vorkommen, das ein Magazin in einer Region an alle Haushalte zugestellt werden darf, während ein fast ähnliches eines anderen Versorgers in einer anderen Region zur Zustellung an sämtliche Haushalte zugelassen wird.
Bitte beachten Sie, dass die DPAG jede Prüfung auch in ihrem eigenen Interesse durchführt.
Würde die DPAG Stadtwerke Magazine mit einem Werbeanteil zur Verteilung an sämtliche Haushalte zulassen, würde dies postseitig Risiken für die generelle Fortführung dieser Produktvariante schaffen. Darüber hinaus würde die weitere Zusendung „an sämtliche Haushalte“ mit großer Wahrscheinlichkeit zu Unterlassungsklagen führen, welche sich gegen die Deutsche Post AG – aber auch gegen das jeweilig beteiligte Stadtwerke richten würden. Wenn das Produkt „Postaktuell an sämtliche Haushalte“ eingestellt werden muss, dann gilt dies bundesweit und ohne Ausnahme. Auch anderen Postdienstleistern dürfte dann eine Verteilung an sämtliche Haushalte nicht mehr möglich sein.
Wir bitten daher um Verständnis, dass aus Gründen der sensiblen Thematik und rechtlichen Situation jeder Fall individuell geprüft und behandelt werden muss.
Wir haben über die Jahre sehr viel Erfahrungen mit den Justiziaren der DPAG gemacht und kennen einzelne Bewertungskriterien genau. In den Redaktionskonferenzen und auch in der Erstellung und dem Layout des Contents wirken wir darauf hin, den Anforderungen der DPAG zu entsprechen. Eine Garantie für die Genehmigung des Versands an „sämtliche Haushalte“ können wir bei aller Sorgfalt nicht übernehmen.
Ist die Postwurfbearbeitung für die Deutsche Post AG (DPAG) in den Druckangeboten enthalten?
Nein, die Postwurfbearbeitung ist nicht in den Druckangeboten enthalten. Die Druckangebote gelten in der Regel exklusive der Vorbereitung zur Postauslieferung (PAL) aus Gründen der Transparenz. Dies beinhaltet den Ausdruck aller Listen, einschließlich des PAL-Postamts. Die Druckpreise werden zu aktuellen Tagespreisen weitergegeben. Kunden haben auch die Möglichkeit, die Druckabrechnung direkt und ohne die Unterstützung des Anbieters vorzunehmen.
Können wir uns um die Verteilung des Magazins selber kümmern?
Selbstverständlich. Sie haben die Möglichkeit, sich selbst um die Verteilung des Magazins zu kümmern. Sie können wählen, ob Sie unser Angebot zur Verteilung über die DPAG (Deutsche Post AG) annehmen oder ein Angebot von einem anderen Dienstleister, wie einem lokalen Verteilungsunternehmen, einholen möchten.
Können Sie uns kostenlose Textproben liefern?
Ja, gerne! Wir laden Sie ein, unsere bereits erstellten Magazine zu durchstöbern, in denen Sie reichlich Textproben finden können. Diese bieten einen Einblick in unser Schreibstil, unsere Qualität und unsere Vielseitigkeit. Besuchen Sie einfach unsere Magazinreferenzen, um inspirierende Textbeispiele zu entdecken. Oder sprechen Sie uns direkt auf Textbeispiele an.
Wer entscheidet darüber, welche Inhalte beibehalten werden?
Die von Ihnen vorgeschlagenen redaktionellen Elemente, wie die Portraits von Gewerbekunden und das Gewinnspiel, können vorerst beibehalten werden. Die Entscheidung darüber, welche Beiträge gedruckt oder veröffentlicht werden, wird in den Redaktionskonferenzen getroffen. Dort wird konstruktiv und möglicherweise kontrovers darüber diskutiert, welche Beiträge notwendig sind, um die Leser*innen zu begeistern und zu binden. Letztendlich liegt die Entscheidungsgewalt bei Ihnen.
Muss ich Inhalte erstellen oder Texte schreiben?
Nein, Sie müssen keine Inhalte erstellen oder Texte schreiben. Unser Team übernimmt das Schreiben und Gestalten der Inhalte. Ihre Aufgabe besteht darin, die erstellten Inhalte zu überprüfen und freizugeben, bevor sie veröffentlicht werden.