
Martina lächelt. Sie hat es geschafft. Sie braucht für alles etwas länger als Menschen ohne Beeinträchtigung. Seitdem die Website ihrer Stadtwerke barrierefrei gestaltet ist, kann selbst sie den Stand des Stromzählers eingeben.
Auf dem Energiemonitor verfolgt Martina mit kindlicher Freude, wieviel Energie in der Region erzeugt und wieviel Strom aus Sonne und Wind gewonnen wird. Es gibt ihr das Gefühl dabei zu sein und ihr eigenes Leben organisieren zu können. Besonders gut findet sie, dass in leichter Sprache erklärt wird, wie man die Schrift vergrößern und sich mit der Tastatur von Seite zu Seite bewegen kann. Martina gehört zu der Gruppe von 7,9 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung in Deutschland.
Nicht nur für Menschen mit Beeinträchtigung ermöglicht eine barrierefreie Website mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Zahl der Menschen mit Behinderung beläuft sich auf 13 Millionen von insgesamt 84 Millionen Einwohnern in Deutschland, 6,2 Millionen Menschen haben eine sehr geringe Lese- und Schreibkompetenz und 10,6 Millionen Menschen verfügen lediglich über Lese- und Rechtschreibfähigkeiten auf 4.-Klasse-Niveau. Man kann sagen, dass digitale Barrierefreiheit für über 20 Millionen Menschen in Deutschland ein Segen ist. Für den Rest ist sie komfortabel. Und wer weiß, wir alle können irgendwann von temporären Einschränkungen betroffen sein, sei es durch einen gebrochenen Arm oder einfach durch das Älterwerden. Deshalb ist es entscheidend, dass alle Informationen im Internet für jeden zugänglich sind.
„Für 10 % der Menschen ist Barrierefreiheit erforderlich, für 30 % ist sie hilfreich, und für 100 % ist sie komfortabel.“
Lars Müller, Behindertenbeauftragter Bremerhaven, 2019
Was bedeutet eigentlich „digitale Barrierefreiheit“?
Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Angebote so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind. Dies betrifft besonders Menschen mit Behinderungen, aber auch ältere Menschen oder Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen, wie z. B. einem gebrochenen Arm.
Unterschiedliche Behinderungsarten wie Seheinschränkungen, motorische Einschränkungen oder Hörbehinderungen beeinflussen die Nutzung von Websites.

Warum haben Stadtwerke eine besondere Verantwortung?
Als kommunale Versorgungsunternehmen haben Stadtwerke eine besondere Verantwortung, ihre digitalen Angebote für alle Bürger zugänglich zu machen. Denn eine barrierefreie Website stellt sicher, dass jeder – unabhängig von körperlichen Einschränkungen – auf wichtige Informationen zugreifen und Dienstleistungen nutzen kann. Dies fördert die Teilhabe und stärkt das Image der Stadtwerke als kundenfreundlicher Anbieter.
Ist Barrierefreiheit verpflichtend?
Die gesetzliche Lage ist eindeutig: Ab dem 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Spätestens dann ist für alle Wirtschaftsakteure verpflichtend, was seit 2019 bereits für Websites öffentlicher Einrichtungen gilt: Es müssen gesetzliche Vorgaben erfüllt werden, um als barrierefrei zu gelten.
Welche Vorteile bringt eine barrierefreie Website?
- Erweiterung der Zielgruppe:
Durch die barrierefreie Optimierung Ihrer Website erreichen Sie deutlich mehr potenzielle Kunden. Über 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland, ältere Menschen, Personen mit temporären Einschränkungen oder Nutzer mit schwachen Internetverbindungen profitieren davon. - Höhere Benutzerfreundlichkeit:
Klare Navigation, verständliche Inhalte und einfache Bedienbarkeit sorgen dafür, dass alle Nutzer schneller und effizienter auf die gewünschten Informationen zugreifen können. Dies verbessert die User Experience und erhöht die Verweildauer auf Ihrer Seite. - Positive Markenwahrnehmung:
Unternehmen, die sich für Inklusion und Barrierefreiheit einsetzen, werden als sozial verantwortungsbewusst, kunden- und zukunftsorientiert wahrgenommen. Diese positive Markenwahrnehmung kann das Vertrauen in Ihre Marke und Ihre Dienstleistungen erheblich steigern. - Verbesserte Sichtbarkeit in Suchmaschinen:
Klare Strukturen, alternative Texte für Bilder und eine saubere HTML-Struktur machen es Suchmaschinen leichter, Ihre Seite zu indexieren. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, in den Suchergebnissen besser platziert zu werden, was wiederum zu mehr Besuchern führt. - Erhöhte Kundenbindung:
Wenn Kunden Ihre Website problemlos nutzen können, sind sie zufriedener und kehren eher zurück. Eine barrierefreie Website signalisiert, dass Sie die Bedürfnisse aller Nutzer ernst nehmen und für eine nahtlose User Experience sorgen.
Was ist bei der Erstellung einer barrierefreien Website zu beachten?
Grundsätzlich sollte das Thema Barrierefreiheit bereits bei der Konzipierung der Website beachtet werden, denn das erspart Aufwand und Kosten. Eine barrierefreie Website muss bestimmte technische, gestalterische und gesetzliche Vorgaben erfüllen.
Prinzipiell müssen folgende Voraussetzungen auf jeder barrierefreien Website erfüllt sein (die folgende Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):
- Alternativtexte für Bilder und Grafiken müssen bereitgestellt werden, damit diese von Screenreadern erkannt und vorgelesen werden können
- Navigierbarkeit der gesamten Website ohne Maus nur über die Tastatur
- Farbkontraste müssen den vorgegebenen Mindestwerten entsprechen
- Schriftgrößen sollten flexibel verstellbar und anpassbar sein
- Technischer Aufbau – muss die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen
- Leichte Sprache und deutsche Gebärdensprache – Infos zur Navigation, zu den wesentlichen Inhalten der Website und zur Barrierefreiheitserklärung sollten in leichter Sprache verfasst sein und als Video in deutscher Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden. (Nicht in allen Bundesländern verpflichtend)
- Erklärung zur Barrierefreiheit, in der angegeben wird, in welchem Umfang die Website den Standards der Barrierefreiheit entspricht und welche Bereiche noch nicht vollständig abgedeckt sind.
Prüfung der rechtlichen Grundlage, nach der die Barrierefreiheit umgesetzt werden muss. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- nach BFSG (Barrierefreiheit-Stärkungsgesetz) tritt ab dem 28.06.2025 in Kraft
- nach BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung)
Während nach BFSG weniger Vorgaben zu erfüllen sind, verlangt die BITV zusätzliche Maßnahmen, wie die Bereitstellung von Informationen in „Leichter Sprache“ und „Deutscher Gebärdensprache“. Zur Orientierung können hier die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) dienen, die die wichtigsten Richtlinien zusammenfassen.
Ob Sie Ihre Website nach den Kriterien der BFSG gestalten müssen, können Sie schnell und kostenfrei im BFSG Check prüfen. Eine Einschätzung Ihrer Website im Hinblick auf die BITV Kriterien ist aufwändig und erfordert in der Regel professionelle Unterstützung.
Macht ein Overlay-Tool meine Website barrierefrei?
Ganz klar nein. Overlay-Tools bezeichnen Technologien, die ohne manuellen Aufwand einen barrierefreien Zugang ermöglichen sollen. Das Versprechen der Anbieter lautet, dass das Thema Barrierefreiheit mit einer Lizengebühr von ca. 200 bis 4.000 Euro pro Jahr erledigt ist. Dem ist nicht so.
Die Praxis zeigt, dass es sehr viele funktionale Probleme gibt und die Nutzer mit Einschränkung eher frustriert als ihnen hilft. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß der europäischen Umsetzungsnorm EN 301 549 werden nicht erfüllt und es entstehen unnötige zusätzliche Kosten. Ein Beleg für die Unausgereiftheit der marktüblichen Overlay-Tools ist, dass rund 800 Experten, darunter zahlreiche Endnutzer mit Behinderungen das sogenannte Overlay-Factsheet unterzeíchnet haben, das ausdrücklich von der Nutzung derartiger Tools abrät.
Was sollten Sie jetzt auf jeden Fall unternehmen?
Zunächst sollten Sie sich Klarheit verschaffen, in wieweit Ihre Website die Kriterien der digitalen Barrierefreiheit erfüllt. Zu diesem Zweck empfehlen wir eine detaillierte Analyse der aktuellen Seite.
- Schritt 1: Ist-Analyse: Im Rahmen der Ist-Analyse prüfen wir die aktuelle Website auf bestehende Barrierefreiheit und geben Ihnen ein detailliertes Feedback. So können wir einschätzen, ob eine Anpassung der aktuellen Website möglich ist oder ob ein Relaunch erforderlich wäre.
- Schritt 2: Leistungsbeschreibung erstellen: Je früher Sie das Thema Barrierefreiheit in die Planung ihrer Website oder des Relaunches einbeziehen, desto effizienter wird die Umsetzung. Mit einer detaillierten Leistungsbeschreibung können Sie hierfür ein vergleichbares Angebot einholen.
- Schritt 3: Maßnahmen umsetzen: In der Umsetzung enthalten sind die technische Optimierung, Content-Anpassungen und regelmäßige Tests.
Wie können wir Sie unterstützen?
Wir bieten eine umfassende Unterstützung bei der Prüfung und Umsetzung barrierefreier Websites an:
- Individuelle Beratung: Wir klären gemeinsam, welche Anforderungen für Ihr Stadtwerk relevant sind.
- Website-Analyse: Wir analysieren Ihre bestehende Website und geben detailliert Feedback.
- Umsetzungsplan: Basierend auf der Analyse entwickeln wir einen maßgeschneiderten Plan zur Optimierung.
- Leistungsbeschreibung: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer detaillierten Leistungsbeschreibung. Damit haben Sie die Möglichkeit auf fundierter Basis vergleichbare Angebote für die Umsetzung einzuholen.
- Langfristige Betreuung: Um sicherzustellen, dass Ihre Website stets den aktuellen Anforderungen entspricht, bieten wir eine fortlaufende Betreuung an.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet lediglich eine Übersicht zum Thema Barrierefreiheit. Er dient nicht als rechtliche Beratung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Stand der Informationen ist Oktober 2024.
Nützliche Links zum Thema:
- BFSG (Barrierefreiheit-Stärkungsgesetz)
- BFSG Check
- BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung)
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
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